• EU Taxonomie
  • Im Kontext des „green deal“ der EU bis zum Jahr 2050 klimaneutral zu werden, wurde 2020 die „EU-Taxonomie“-Verordnung beschlossen, um stufenweise den Umstieg auf nachhaltiges und integratives Wirtschaften über die Steuerung der Finanzmärkte zu erreichen, indem Kapitalflüsse in nachhaltige Investitionen umgelenkt werden.

    Faktisch bedeutet das, dass alle Investitionen nach Qualitätskriterien beurteilt werden müssen, ob sie bestimmte Beiträge zum Klimaschutz leisten.

    Die Verpflichtung aber besteht nicht darin, tatsächlich grüne Investitionen zu tätigen, sondern sie betrifft lediglich die Deklaration, ob ein Kapitalfluss grün ist oder nicht. Da jedoch jede Immobilie irgendwann, sei es auch nicht durch Veräußerung, sondern nur Darlehen für Sanierungen oder Ähnliches, in diesen berichtspflichtigen Kapitalfluss gerät, ist es ratsam und notwendig die Taxonomiefähigkeit und Taxonomiekonformität einer Immobilie zu bestimmen und längerfristig zu planen.

    Die FOAM Ziviltechnikergesellschaft prüft die Einhaltung kritischer Standards von Immobilien und berät ihre Klienten hinsichtlich zu setzender Maßnahmen zur Erzielung erforderlicher Kennwerte.

    Unsere Expertinnen unterstützen Investoren und Asset Manager bei der Transformation von Bestandsobjekten hin zu nachhaltigen Immobilien.

    Aufgrund unserer Stärke im Bereich Digitalisierung und Datenverarbeitung (BIM) bieten wir auch die Möglichkeit einer langfristigen Steuerung von Reinvestitionen über digitale Zwillinge.